Betreuung


Unsere Betreuung bedeutet, Ihnen Hilfestellung zu geben.
Aufgrund unserer Erfahrung können wir einschätzen, was zu tun ist, was getan werden kann und was getan werden muss .

– Wir erstellen für Sie den Mietvertrag
– Wir verfassen mit Ihnen ein korrektes Übergabeprotokoll.
– Wir stehen Ihnen bei den Behörden zur Seite.
– Wir führen mit Ihnen Besichtigungstermine durch.
– Wir begleiten Sie zu Zwangsversteigerungen.
– Wir nehmen gemeinsam mit Ihnen den Notartermin wahr.

Wir erstellen für Sie Ihre individuelle Checkliste, um Fehler bei der Betreuung Ihrer Immobilie zu vermeiden.

Die Mietersuche durch Insertion, Aushänge, Kontakte und Akquisition.
Der Erstkontakt am Telefon
Der Besichtigungstermin
Die Absage / die Zusage
Die beidseitige Entscheidung
Vorbesprechen des Mietvertrages
Die Vermietung einer Wohnung: (Ablauf) / Abwicklung
Die Mieterpflege und Mieterbetreuung
Die Leistungsstörungen
Die Beendigung des Mietverhältnisses

Die Vermietung einer Wohnung: (Ablauf) / Abwicklung

Die Schilder für Klingel, Briefkasten etc. sollten angebracht sein. (Schilder zu schreiben und anzubringen zahlt sich immer aus, denn die Klingelanlage ist die erste Visitenkarte Ihres Hauses)

Die Überprüfung der jeweiligen Schlüsselsätze erfolgt gemeinsam mit den Mietern. Es bietet sich an das Grundstück zuerst zu begehen, um viele Einzelheiten, die natürlich auch im Mietvertrag nachzulesen sind, vor Ort nochmals zu zeigen und zu erläutern. Stichwortartig seien hier Mülltonnen, Abstellplätze für Fahrräder, Stellplatzordnungen, Zubehörräume, Hofreinigung, Feuerlöscher, Leitern, etc. genannt.
Zeigen Sie im Keller ( besonders im Altbau ) nicht nur den eventuell zur Wohnung zugehörigen Kellerraum, sondern auch die Abstellmöglichkeiten für Gas, Wasser, Strom etc. , so dass bei akuter Gefahr auch hier gehandelt werden kann. Auch Installationsschränke für Kabelfernsehen, Telefon, etc. sollten ausreichend beschriftet werden.

Lesen Sie mit Ihren Mietern die Zählerstände für Strom, Wasser und Gas gemeinsam ab und dokumentieren Sie sie im Mietvertrag bzw. Übergabeprotokoll. Regeln Sie eindeutig, wer die Zählerstände an die Versorgungsbetriebe meldet. Wir nehmen diese Angelegenheit unseren Mietern grundsätzlich ab.

Mietvertrag, Übergabeprotokoll und Hausordnung werden in der Wohnung unterzeichnet. Nach unserem Verständnis ist der Mietvertrag dem Kunden zu erklären, die wichtigsten Punkte nochmals herauszustellen und Unklarheiten zu beseitigen.

Neben den Fehlern, die bereits bei Auswahl, Erstbesichtigung und Vorbesprechung gemacht werden, wird oft auch aufgrund Zeitmangels, Unwissenheit und Sorglosigkeit der saubere Einstieg in ein gut funktionierendes Mietverhältnis verspielt.

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